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Kosten

Was kostet Rolfing?

Unterschiedliche Erstattung

Wenn Sie sich bei mir behandeln lassen, erhalten Sie darüber eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker von 1989 (GebüH). Sie zahlen anschließend den jeweiligen Betrag selbst an mich. Als Heilpraktikerin kann ich mit den privaten Krankenkassen, der Beihilfe und den Heilpraktiker-Zusatzversicherungen abrechnen. Allerdings gelten dafür Bedingungen, die je nach Kasse – und sogar je nach Vertragsgestaltung – unterschiedlich sind. Eine private Zusatzversicherung kann interessant sein, aber informieren Sie sich vorher genau über die Vertragsbedingungen und eventuelle Wartezeiten.

Steuerlich absetzbar

Weil Finanzämter Rolfing® als Heilmethode anerkennen, können Sie die Ausgaben für Rolfing® auch im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben einreichen.

Sie brauchen kein Rezept

Da ich Heilpraktikerin bin, brauchen Sie keine Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt, um bei mir eine Rolfing® Behandlung zu bekommen. Sie können aber natürlich jederzeit Ihren Arzt zu Rate ziehen, wenn Sie weitere Fragen haben, die ich nicht beantworten kann.

Sie können mich natürlich gerne persönlich ansprechen, wann immer Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung haben.